Anforderungen der Richtlinie VDI 6022 an Luftleitungen

Die Richtlinienreihe VDI 6022 gilt für alle Aufenthaltsräume in Gebäuden, für alle RLT-Anlagen und Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluft-Qualität beeinflussen.

Die Richtlinie gibt unter Berücksichtigung der Hygieneanforderungen Planungs-, Errichtungs-, Instand-haltungs-und Betriebshinweise und beschreibt dazu Prüfverfahren und Prüfkriterien für RLT-Anlagen und -Geräte.

Grundsätzlich sollen RLT-Anlagen so geplant, hergestellt, errichtet, betrieben und instandgehalten wer-den, dass Ablagerungen in Komponenten auf ein Mindestmaß begrenzt werden und damit eine Reinigung von Zuluft-Leitungen in der Regel nicht erforderlich ist.

Die Sauberkeit der Komponenten ist vor dem Einbau zu prüfen, gegebenenfalls ist eine gründliche Reinigung vorzunehmen. Der Transport und die Lagerung der Komponenten müssen so erfolgen, dass die luftführenden Oberflächen den jeweils geforderten Sauberkeitsklassen entsprechen.

Die Sauberkeitsklassen werden in Mittel und Hoch unterschieden.

Es wird empfohlen, die Montage der Luftleitungen erst nach Abschluss staubrelevanter Tätigkeiten im Gebäude vorzusehen, was sich in der Praxis oft schwierig gestaltet.

Verpackungen sollen erst unmittelbar vor der Montage entfernt werden. Offene Luftleitungsenden sind während Montage Unterbrechungen gegen Eindringen von Baustellenstaub und Feuchtigkeit zu schützen.

Ist vor Aufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebs des Gebäudes eine Inbetriebnahme der RLT-Anlage vorgenommen worden, sind unmittelbar vor Aufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebs, der Nachweis der Sauberkeit zu erbringen und gegebenenfalls eine Reinigung der eingebauten RLT-Anlage, inklusive aller Luftleitungen durchzuführen.

Allgemeine Praxis für die Umsetzung der Sauberkeit bei Luftleitungen

Der Prozess der Reinhaltung von Luftleitungen beginnt bereits beim Hersteller. Nach Fertigstellung der Luftleitungen in der Produktion, und nach Abtrocknung der freiliegenden Dichtmassen, werden die Luftleitungsenden mit Folie verschlossen.

Anschließend erfolgt der Versand per LKW zum Verwendungsort, in der Regel ist das die Baustelle, der Ort, wo der Anlagenbauer das Lüftungskanalnetz errichtet.

Die Luftleitungen werden auf der Baustelle entladen und durch den Anlagenbauer bis zum Verbau, innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes, den Bestimmungen entsprechend, gelagert.

Das klingt bis hierhin simpel. Unter näherer Betrachtung wurde bis zu diesem Punkt jedoch die Umwelt in einem gewissen Maße hoch belastet. Dies soll an dieser Stelle näher erläutert werden.

Zum Verschließen der Luftleitungsenden wird eine selbstklebende Oberflächenschutzfolie verwendet. Der Materialverbrauch entspricht hierfür in etwa der Luftleitungsoberfläche.

Nach einer repräsentativen Umfrage bei Luftleitungsherstellern in Deutschland, ließ sich schnell feststellen, dass 50% der gelieferten Luftleitungen aktuell mit Folien verschlossen sind. ( Tendenz steigend )

Eine Schätzung geht von 5 Mio. Quadratmetern Luftkanaloberfläche pro Jahr in Deutschland aus. Das sind 2,5 Mio. Quadratmeter Oberflächenschutzfolie, die hergestellt und als Plastikmüll auf der Baustelle, nach nur dieser Verwendung, wieder entsorgt werden müssen.

Die im runden Rohrbereich existierenden und wiederverwendbaren Luftleitungsverschlüsse (gemeint sind feste, zu reinigende Kappen) bieten auf den ersten Blick einen Lösungsansatz. Eine reine immissionsverringernde Wirkung entfaltet diese Option ausschließlich bei vollständiger Rückführung an den in Verkehr Bringer im Pfandsystem.

Der Folienverschluss gedacht zur Reinhaltung der Innenoberflächen von Luftleitungen, während des Transportes und der Lagerung, schafft auch Gefahren, die dem ursprünglichen Hygienegedanken nicht dienlich sind. Folien sind diffusionsdicht. Es findet keine Durchlüftung der Luftleitungsbauteile mehr statt. So kommt es in der Praxis des Öfteren vor, dass Luftleitungsteile auf dem LKW, also unter der Plane, einer Taupunktunterschreitung unterliegen.

Selbiges trifft bei der Lagerung auf der Baustelle zu, es entsteht Kondensat, Korrosion oder Weiß-Rost. Die Gewährleistung liegt beim Hersteller. Folienverschluss ab Herstellerwerk erhöht die Kosten für das Handling. Die Problematik liegt an der Verhinderung des Eingreifens in die Luftleitungsbauteile, im Herstellerwerk, bei der Logistik und auf der Baustelle. Ebenso schlecht schneidet der Folienverschluss ab, betrachtet man die CO2-Bilanz.

Verschlossene Kanalenden ab Herstellerwerk erhöhen das Transportvolumen um 1/3. Jeder 4. LKW ist zusätzlich. Der Durchschnittsverbrauch eines modernen LKW liegt bei 34 Liter je 100 km. Laut Berechnungsprogramm für Dieselfahrzeuge beträgt die spezifische CO2Emission, bei vor genannten Dieselverbrauch, 901g CO2/km. Die durchschnittlich geschätzte Entfernung vom Luftkanalhersteller zur Baustelle beträgt 200km, bei einem durchschnittlichen Ladevolumen von 300m² Luftleitungen je Sattelzug. Um 2,5 Mio. m² Luftleitungen pro Jahr innerhalb Deutschlands zu verbringen, benötigt man 8333 LKW. 1/3 mehr für Folienverschluss Luftleitungen ergibt 2778 LKW mehr pro Jahr, was 555600 mehr zu fahrende km/Jahr ergibt. Das entspricht einer jährlichen spezifischen CO2Emission von etwa 500,6 Tonnen. Das ist der CO2Fußabdruck, welcher hinterlassen wird.

Der am Detailliertesten untersuchte CO2-Fußabdruck, ist der von Produkten. Er könnte eine große Zukunft in der CO2-Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen haben. Allerdings wird nicht immer die gesamte Wertschöpfungskette einbezogen. Ein Produktlebenszyklus soll die gesamte Wertschöpfungskette umfassen:

  • Herstellung und Transport der Produkte
  • Produktion und Distribution
  • Nutzung, Nachnutzung
  • Entsorgung/Recycling

Sicher gibt es noch andere Berechnungen für den vorgenannten Anwendungsfall. Zu bemerken bleibt, dass der Fußabdruck nicht kompensiert wird, also gilt es zu prüfen, ihn zu verhindern oder zu vermeiden.

Bleibt noch die Kostenbetrachtung für den Folienverschluss ab Hersteller. Ein Folienverschluss erhöht den Verkaufspreis Luftleitung um 10-15%. Hinzu kommen die Entsorgungskosten. Alles zahlt letztendlich der Bauherr.

Fazit

Die Hersteller und in Verkehr Bringer von Luftleitungen im Rahmen des HFL sind sich einig. Diese Rechnung geht nicht auf und muss hinsichtlich der zweckmäßigen Zielerreichung zur Einhaltung der VDI Richtlinie 6022 für Luftleitungen angepasst werden. Die Hersteller sind in der Lage ohne Folienverschluss ,ab Herstellerwerk, sauber auf der Baustelle anzuliefern. Damit hätte man den CO2 Fußabdruck korrigiert. Detaillierte Maßnahmen auf der Baustelle bis zur Inbetriebnahme, müssen in Fachkreisen überarbeitet und definiert werden. Die Kosten und die CO2Bilanz fallen durch Baustellenschutzmaßnahmen ( wie z.B. wiederverwendbare, textile Luftleitungsverschlüsse ) Reinigungsmaßnahmen und Montagehinweise kostengünstiger aus. Somit ergibt sich eine Win-win Situation für Umwelt, Natur und Bauherren.

Der HFL wird im Rahmen seiner Mitarbeit in den entsprechenden Gremien, konstruktiv zur Verbesserung dieser Situation beitragen.