In der VDI 6022 werden zwei Sauberkeitsklassen unterschieden, wobei die mittlere Klasse die Mindestanforderung darstellt. Danach sind die Bauteile „besenrein“ (siehe HFL5001) zu liefern. Verunreinigungen wie loser Schmutz, Späne, Laub, Feuchtigkeit sind zu entfernen. Bei Sauberkeitsklasse hoch dürfen keine sichtbaren Verschmutzungen zu erkennen sein. Bei Bedarf ist eine Reinigung zu vereinbaren und müssen ab Werk Folien oder Verpackungen Verschmutzungen verhindern.
Sollte die hohe Sauberkeitsklasse angewendet werden, so muss diese gesondert vereinbart werden.
Hierbei muss unterschieden werden zwischen der Herstellerleistung und der Installationsleistung. Die Grenze bildet der Gefahrenübergang mit der Anlieferung „frei Bordsteinkante unabgeladen“.
Bei der Herstellung:
Der Hersteller trägt die Verantwortung für die Einhaltung der vereinbarten Sauberkeitsklasse bei der Herstellung, Zwischenlagerung und dem Transport. Dies wird z.B. durch Direkt-Verladung auf den LKW oder durch Verpackung in Boxen/Paletten erreicht.
Auf der Baustelle:
Der Empfänger trägt ab Gefahrenübergang die Verantwortung für die Einhaltung der Sauberkeitsklasse.
Vor Montagebeginn ist der Zustand der Bauteile zu prüfen und ggf. in der definierten Sauberkeitsklasse wieder herzustellen.
Weitere Informationen finden Sie in HFL5001.