Die Abrechnung erfolgt auf Basis der DIN 18379 in den entsprechenden Abrechnungsgruppen L1-L5 bzw. F1-F5. Die Abrechnungsgruppen L1-L4 bzw. F1-F4 beinhalten nach EN 1505 die Normluftleitungen bis zu einer max. Kantenlänge von 2000 mm. Zur Einhaltung der normativen Vorgaben hinsichtlich Dichtigkeit und Festigkeit nach EN 1507 werden bei der Fertigung von geraden Luftleitungen und Luftleitungsformteilen  kantenlängenabhängig unterschiedliche Blechdicken, Flanschprofile, Rohr- und Flächenversteifungen eingesetzt.

Ein die Vorgaben erfüllendes Produkt ist durch eine unterschiedliche Kombination vorstehender Maßnahmen erreichbar. Diese führen zu jeweils kantenlängenabhängig unterschiedlichen Aufwendungen, die sich in den definierten Abrechnungsgruppen individuell wiederfinden. Kantenlängen größer 2000 mm unterliegen nicht den normativen Bestimmungen nach EN 1505 und sind deshalb individuell zu bewerten.

Fertigungsbedingt sind Kantenlängen kleiner 150 mm nur mit erhöhten Aufwand zu produzieren und vorzugsweise als Rundrohrsystem auszuführen.

Weitere Informationen finden Sie auch in den Dokumenten: HFL2000