Vor weiterführenden Arbeiten (Montage, Isolation, Verkleidungen, Schließen von Decken und Wänden…) ist der Luftleitungsstrang abschnittsweise einer Luftdichtheitsprüfung zu unterziehen. Der zu prüfende Teilabschnitt soll, wenn möglich, eine repräsentative Auswahl an geraden Luftleitungen und Formteilen mit einer Mindestoberfläche von 10 m² enthalten. „Das normale Verhältnis zwischen der Gesamtlänge der Verbindung (L) und der Oberfläche (A) muss 1=< L/A =< 1,5 m-1 betragen.“

Dies wird nach DIN EN 12599 in jedem Stadium der Montage gefordert, in dem eine Zugänglichkeit des Systems gegeben ist und ggf. notwendige Nachbesserungen durchgeführt werden können. Die Luftdichtheitsprüfung sollte bereits in der Planungsphase definiert und im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben werden.

Vor Beginn der Luftdichtheitsprüfung ist der zu prüfende Teilabschnitt vom übrigen System zu trennen und muss sicher abgedichtet (geschlossen) werden. Dazu sind fachgerechte Verschlüsse aller Luftleitungsöffnungen vorzunehmen, z. B. mit Enddeckeln. Der Einsatz von Folien und Klebebändern sowie das Zwischenschieben von Blechen zwischen die Flanschverbindungen zum Verschließen der Öffnungen ist nicht statthaft.

Für die Prüfung kommen fertig konfigurierte und kalibrierte Geräte zum Einsatz. Diese beinhalten die Lufterzeugung, sowie die Leckage- und Druckmessung mit anschließender Messwertausgabe. Technisch gleichwertige Erzeugungs- und Messeinrichtungen sind zulässig. Die Montage hat erheblichen Einfluss auf die Gesamtdichtheit des Systems. Für weitere Fragen zum Thema Luftdichtheit von Luftleitungen oder zu Themen rund um Luftleitsysteme sprechen Sie unsere Mitgliedsfirmen gerne an.