Die Luftdichtheitsklasse A wird nach VDI 3803 für Luftleitungen der Technischen
Gebäudeausrüstung für Nichtwohngebäude nicht mehr empfohlen und die
Klasse B als allgemeine Mindestanforderung festgelegt. Gleiches definiert die DIN EN 13779.

DIN EN 13779

„Klasse B ist die allgemeine Mindestanforderung an Luftleitungen und auch die Mindestanforderung
an Fortluftleitungen, die im Gebäude einem Überdruck ausgesetzt sind; eine Ausnahme bilden Luftaufbereitungszentralen.
Klasse C ist in vielen Fällen die empfohlene Mindestklasse, besonders bei einer hohen Druckdifferenz
im Rohrgehäuse oder wenn Undichtheiten zu einer Gefährdung der Raumluftqualität, der Regelung
der Druckbedingungen oder der Funktionsfähigkeit der Anlage führen können.“

VDI 3803

„Die Montagequalität hat erheblichen Einfluss auf die Luftdichtheit. Die Empfehlungen der
Bauteilhersteller sind zu beachten, insbesondere sind zur Realisierung hoher Dichtheit
geeignete Flanschdichtungen zu verwenden. Um während der Bauphase auf den
Montageprozess Einfluss nehmen zu können, ist nach DIN EN 12599 ein stichprobenartiger
Nachweis der Leckluftrate vorzusehen.“

„LDK B – Mindestforderung“; VDI3803 – Tabelle 9

Normen zu beziehen über Beuth Verlag Berlin – www.beuth.de