Die Luftdichtheitsklasse A wird nach VDI 3803 Blatt1 (05-2020) für Luftleitungen der Technischen Gebäudeausrüstung für Nichtwohngebäude nicht mehr empfohlen und die Klasse B als allgemeine Mindestanforderung festgelegt.
VDI 3803 Blatt 1, 05-2020
„Um übermäßige Energieverluste zu vermeiden und die vorgesehene Luftverteilung zu gewährleisten, soll dieser Anteil üblicherweise maximal 2 % der Gesamtluftmenge betragen. Dies entspricht im Allgemeinen der Klasse B nach DIN EN 12237 und DIN EN 1507.“
(VDI 3803 Blatt 1, 05-2020)
„Klasse ATC 4 (B) ist die allgemeine Mindestanforderung an Luftleitungen, aber auch an Fortluftleitungen, die im Gebäude einem Überdruck ausgesetzt sind.“
(VDI 3803 Blatt 1, 05-2020)
„Klasse ATC 3 (C) ist in vielen Fällen die empfohlene Mindestklasse, ….“
(VDI 3803 Blatt 1, 05-2020)
DIN EN 16798-3, 11-2017
Die Mindestdichtheitsklasse der Luftverteilungsanlagen ist B. Klasse C wird empfohlen.
Normen können über das DINMedia Portal bezogen werden. – www.dinmedia.de
siehe auch HFL1008