Die Luftdichtheitsprüfung von Luftleitungen wird in verschiedenen Normen und Regelwerken gefordert. Es gibt allerdings aktuell noch keine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung eine Luftdichtheitsprüfung.

Luftdichtheitsprüfungen müssen zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem der Luftleitungsstrang noch frei zugänglich ist und damit eventuelle Nacharbeiten möglich sind. Sinnvollerweise wird dafür der zuerst montierte Strang genutzt, um eventuell auftretende Fehler im weiteren Montageverlauf zu vermeiden.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument:  HFL 2002  , HFL 3002 und HFL 2004