Grundsätzliches

Die CE- Kennzeichnungspflicht gilt für alle Bauprodukte, die von einer harmonisierten Norm erfasst sind oder wenn auf Antrag eines Herstellers eine Europäisch Technische Bewertung ausgestellt ist. Als „harmonisiert“ gelten Normen, die unter einem Mandat der Europäischen Kommission erarbeitet wurden und im EU-Amtsblatt bekannt gemacht worden sind. Diese Normen enthalten einen Anhang ZA, in dem die wesentlichen Merkmale eines Bauproduktes und dessen Verwendungszweck aufgelistet sind. Analog sind die wesentlichen Merkmale ein Bestandteil einer Europäisch Technischen Bewertung.

Ein Bauprodukt darf nicht mit der CE- Kennzeichnung versehen werden, wenn für das Produkt keine harmonisierte Norm und keine Europäisch Technische Bewertung vorliegt. Für Zuwiderhandlungen drohen Abmahnungen und ordnungsbehördliche Bußgelder.

Derzeitige Situation (Stand 3/2016)

Bisher wurde keine Europäisch Technische Bewertung zu Luftleitungen veröffentlicht. Harmonisierte Normen liegen nicht vor. Die einschlägigen Normen für Luftleitungsbauteile wie DIN EN 1505, DIN EN 1506, DIN EN 1507, DIN EN 12237 erfüllen nicht die o.g. Voraussetzungen, die zu einer CE- Kennzeichnung für Luftleitungsbauteile berechtigt.
Luftleitungsbauteile dürfen nicht mit dem CE- Zeichen gekennzeichnet werden.

Literatur
https://www.dibt.de/de/Fachbereiche/Referat_P3_Neues_EU-Recht.html

Alexander Gonzales, Dr. Markus Bagh
Gefahren bei falscher CE-Kennzeichnung vermeiden
https://www.cci-dialog.de/wissensportal